AGB

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Stand November 2020

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen
dem Betreiber der Ferienanlage Achtern Diek,

Volker Rudolph
Stinteck 4
25704 Nordermeldorf
(zukünftig Betreiber genannt)

und dem Gast, soweit diese Beziehung im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Ferienanlage stehen.
Andere Geschäftsbedingungen sind ungültig, auch wenn ihnen durch den Betreiber nicht ausdrücklich im Einzelfall widersprochen wird. Die Vertragssprache ist grundsätzlich deutsch.

1. Anmeldung / Buchung
Mit der Anmeldung/Reservierung bietet der Gast dem Betreiber der Abschluss eines Vertrages bezüglich Anmietung einer Unterkunft oder eines Stellplatzes an. Die Anmeldung des Gastes kann persönlich, fernmündlich, schriftlich, per email, oder über ein dafür ausgewähltes Internet-Portal erfolgen. Reservierungen durch Minderjährige Personen sind nicht möglich. Der Vertrag kommt schließlich mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung/Rechnung vom Betreiber zustande.
Bei einer Anmietung ohne vorherige Anmeldung/Reservierung werden diese AGB mit Abschluss des Mietvertrages anerkannt.
Reservierungen für Campingplatz-Stellplätze sind erst ab einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen möglich.
Bis zum Beginn des gebuchten Aufenthaltes hat der Gast die Möglichkeit, Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages an Dritte abzutreten. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00 € wird hierbei fällig. Der Betreiber behält sich vor, eine Anmeldung/Reservierung oder Umbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Preise und Bezahlung
Die Einzelpreise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung ist der Gast verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des ausgewiesenen Preises auf das Konto des Betreibers zu überweisen. Ist nach Ablauf dieser 10 Tage kein Zahlungseingang zu verzeichnen, ist der Betreiber berechtigt mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die reservierte Unterkunft/Stellplatz anderweitig zu vermieten.
Die Restsumme des vereinbarten Gesamtbetrages ist bis zum Anreisetag zahlbar. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Teil-Rückerstattung des vereinbarten Preises für den gesamten Aufenthalt.
Für Ferienwohnungen ist bei dem Betreiber am Anreisetag gegen Quittung eine Kaution in Höhe von 200,00 € in bar zu hinterlegen. Dieser Betrag wird nach schadenfreier Übergabe der Wohnung am Abreisetag an den Mieter zurückgegeben.

3. Rücktritt und Kündigung
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Ein Schadensersatz für den entstandenen Buchungsausfall ist wie folgt bei Rücktritt fällig:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% 
- bis 10 Tage vor Mietbeginn 60%
- nach weniger als 10 Tagen vor Mietbeginn ist der volle Betrag zu leisten.
Der Betreiber kann vor und während des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten, insbesondere mit sofortiger Wirkung wenn
- der Gast sowie ihn begleitende Personen trotz Ermahnung gegen die Platz- und Hausordnung verstößt.
- der Gast sowie ihn begleitende Personen die zur Verfügung gestellten Einrichtungen unpfleglich behandeln.
- der Gast sowie ihn begleitende Personen sich in anderer Weise in groben Maße vertragswidrig verhalten.
- der Gast sowie ihn begleitende Personen sich in jeglicher Form gesetzeswidrig verhalten.

In diesen Fällen hat der Gast trotz Kündigung den vollen Betrag für den gebuchten Aufenthalt zu bezahlen.
Der Betreiber oder von ihm Beauftragte können zum Schutze der Ferienanlage und deren anderer Besucher einen sofortigen Platzverweis aussprechen.

4. Höhere Gewalt
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Betreiber als auch der Gast den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Betreiber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen vom Gast eine angemessene Entschädigung verlangen.
Kann wegen höherer Gewalt der Aufenthalt auf der Ferienanlage dem Gast nicht angeboten werden, so kann der Betreiber vom Vertrag zurücktreten. Auch zur Ersatzleistung ist der Betreiber in diesem Fall nicht verpflichtet (z.B. Bereitstellung einer anderen Ferienwohnung).

5. An- und Abreise
Der gebuchte Stellplatz oder die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast am Ankunftstag spätestens ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienanlage bis 10:30 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Räumung können vom Betreiber zusätzliche Tagespreise berechnet werden.

6. Haftung
Die Haftung des Betreibers auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzungen von Pflichten oder unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, eingeschränkt. Der Betreiber haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Soweit der Betreiber dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Der Betreiber haftet ausdrücklich nicht für unvorhersehbare Störungen wie Baustellen, behördliche Anordnungen oder Veranstaltungen. 
Eine Haftung des Betreibers für die Benutzung der bereitgestellten Freizeit-, Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

7. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen einschließlich Inventar, Gemeinschaftseinrichtungen und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich beim Betreiber anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Betreiber gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienanlage bei dem Betreiber eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken abzustellen.

8. Aufrechnung
Der Gast ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Das Recht der Aufrechnung steht dem Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

9. Recht und Gerichtsstand
Das zwischen Betreiber und Gast bestehende Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Meldorf.

10. Verarbeitung von persönlichen Daten
Bei der Nutzung der Dienste der Ferienanlage wird der Gast eventuell um die Angabe persönlicher Informationen gebeten. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Die persönlichen Daten des Gastes werden entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Betreiber nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung von Anfragen genutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

11. Schlussbestimmung
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
Fotos und Texte auf der Internetseite bzw. in Flyern und Prospekten dienen der realistischen Beschreibung der Anlage. Eine absolute Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht jederzeit aktuell gewährleistet werden. Der Betreiber behält sich Änderungen in der Ausstattung (z.B. Möbel) und räumlichen Aufteilung vor, sofern sie gleichwertig sind.



Meldorf, November 2020




Geschäftsbedingungen für Dauercamping-Stellplätze:

Anwendung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dauercampingplätze und für die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen, die durch den Betreiber erbracht werden. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 

Mietobjekt:
Als Dauer- oder Saisonplatz gekennzeichnete Plätze auf der Ferienanlage Achtern Diek.
Die Standardgröße – an welcher sich auch der Jahrespreis orientiert – eines Stellplatzes beträgt ca. 90qm. 
Es besteht je nach Verfügbarkeit die Möglichkeit zum Erhalt von mehr Stellplatzfläche, welche mit einem zusätzlichen Betrag pro qm Mehrfläche abgerechnet wird (siehe Preisliste).

Mietzeit und deren Beendigung
Die Mietzeit für den Dauerplatz beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres, und muss spätestens am 15.11. für das folgende Jahr neu angemeldet werden. Ein Recht auf stillschweigende Verlängerung besteht nicht. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
Mit Verkauf des Wohnwagens an einen Dritten erlischt automatisch der Mietvertrag und der Wohnwagen muss vom Platz entfernt werden; es sei denn der Betreiber schließt mit dem Käufer einen neuen Mietvertrag ab. Der Verkauf des Wohnwagens ist dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. 

Der Betreiber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
- der Mieter sowie ihn begleitende Personen trotz Ermahnung gegen die Platz- und Hausordnung verstößt.
- der Mieter sowie ihn begleitende Personen die zur Verfügung gestellten Einrichtungen unpfleglich behandeln.
- der Mieter sowie ihn begleitende Personen sich in anderer Weise in groben Maße vertragswidrig verhalten.
- der Mieter sowie ihn begleitende Personen sich in jeglicher Form gesetzeswidrig verhalten.
- der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten oder Teilen davon länger als einen Monat in Verzug ist. Der Verzug tritt am Fälligkeitstermin ohne weitere Mahnung ein. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Betreibers, oder Selbstaufgabe des Mieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Stellplatz nicht oder nicht für die volle Mietzeit anderweitig vermietet werden kann. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.

Übergabe der Mietsache nach Beendigung
Die Mietsache ist zum Ende des Vertrages ordnungsgemäß, vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder dessen Mitbewohner schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen. Bei der Entfernung verlegter Gehwegplatten o.ä. ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der Betreiber darf den Platz sofort nach der endgültigen Räumung durch den Mieter neu vermieten, auch wenn die vertragliche Mietzeit noch nicht abgelaufen ist. Dem Mieter erwachsen daraus keine Ansprüche. Räumt der Mieter entgegen seiner Verpflichtung den Stellplatz nicht oder nicht vollständig, befindet er sich in Verzug. Der Betreiber ist berechtigt, falls der Mieter trotz Aufforderung seinen Wohnwagen nicht abholt, diesen freihändig unter Ausschluss der grundsätzlich gelten Pfandvorschriften zu verwerten. Bis zur endgültigen Erfüllung seiner Ansprüche steht dem Betreiber ein Vermieterpfandrecht zu.

Mietpreis, Nebenkosten und Fälligkeit der Zahlung
Der jährliche Mietpreis ist beim Betreiber zu erfragen. Mieterhöhungen werden mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben. In der Miete sind die Nebenkosten und sonstige Abgaben nicht enthalten. Diese werden nach Verbrauch oder Pauschal berechnet. Der Strom wird aus abrechnungstechnischen Gründen im Nachhinein berechnet. Ein Umstecken des Stromanschlusses um den Stromverbrauch auf dem eigenen Zähler zu verringern, wird mit sofortigem Platzverweis geahndet. Die Miete und Pauschalbeträge für Wasser und Abfall sind in einer Zahlung bis zum 15.12. für das folgende Jahr zu erbringen. 
Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung des Stellplatzes durch den Mieter, eine weitere Erwachsene Person, und zwei Kinder. Enthalten ist pro gemieteten Stellplatz ein PKW des Mieters. Die Nutzer sind namentlich anzugeben, und das Kfz-Kennzeichen des PKW ist mitzuteilen. Für darüber hinaus gehende Nutzung, mehrerer Personen, PKW oder Hunde werden nach Absprache gesonderte Abgaben berechnet.

Nutzung des Stellplatzes
Die Nutzung der Parzelle zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Der Campingplatz dient ausschließlich zu Erholungszwecken. Die Begründung eines Hauptwohnsitzes durch den Mieter ist nicht gestattet! Im Übrigen erfolgt die Nutzung der Mietsache gemäß der Haus- und Platzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen der Platzordnung sind Gegenstand des Vertrages. Die Platzordnung wird dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigt. Sie liegt ferner in der Rezeption zur Einsichtnahme
aus. Der Betreiber ist berechtigt, die Platzordnung nach billigem Ermessen zu ändern, wenn sachliche Gründe dies erfordern. Die geänderte Platzordnung wird in der Rezeption zur Kenntnisnahme ausgelegt.

Zustand und Instandhaltung des Platzes
Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung des Mietplatzes trägt der Mieter. Der Mieter hat den Platz vor Vertragsabschluss besichtigt. Sämtliche Veränderungen sind bei Rückgabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Campingplatzverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist stets zu beachten! Vorschriften bezüglich Umwelt- und Naturschutz sind zwingend einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Entsorgung von Abwässern und Abfällen, sowie für die Lagerung schädlicher Stoffe.

Allgemein notwendige Arbeiten zur Modernisierung und/oder zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem Gelände der Ferienanlage werden vier Wochen vor dem Beginn vom Betreiber bekannt gegeben. Dazu gehören insbesondere Baumpflegearbeiten und Arbeiten am Wassergraben. Sollte zur Durchführung der Arbeiten die Räumung eines Stellplatzes erforderlich sein, so hat diese vor Beginn der Arbeiten durch den Mieter stattzufinden. Der Betreiber darf auch auf nicht geräumten Stellplätzen Arbeiten ausführen. Für Schäden im Zuge der Arbeiten an schließlich nicht geräumten Einrichtungen und Gegenständen haftet der Betreiber nicht.

Bauvorschriften, Brandschutzbestimmungen
Unzulässige Bauten müssen auf Verlangen des Betreibers oder der Baubehörde des Kreises wieder zurückgebaut werden. Sichtschutzeinrichtungen mit einer Höhe über 1,20m und Zäune mit einer Höhe über 0,80m sind nicht gestattet. Gleiches gilt für die Errichtung von unzulässigen Hütten und Einhausungen. Für unzulässige Bauten übernimmt der Betreiber keine Haftung. Sollten unzulässige Bauten trotz Abmahnung nicht zurückgebaut werden, ist der Betreiber berechtigt fristlos zu kündigen.
Gasflaschen und gasbetriebene Anlagen müssen einer wiederkehrenden Gasprüfung unterzogen werden. Der Betrieb ist nur mit geprüften Anlagen/Geräten gestattet.

Haftung
Der Mieter ist verpflichtet seinen Wohnwagen nebst Anbauten selbst zu versichern. Der Betreiber haftet nicht für einen Schaden, der durch höhere Gewalt z.B. Hochwasser, Sturm etc. verursacht wurde. Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Betreiber oder dessen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen.

Meldorf, November 2020

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